Maßnahmen
Bezeichnung
Beschreibung
1a) AN-Anteile zur SV
1b) AG-Anteile zur SV
2. Flexible Arbeitszeiten
3. Grundeinkommen
4. Ein Lohnsteuersatz
5. Renten & ALG I+II
6a) Erbschaftssteuer
6b) Ökosteuer & MwSt
6c) Vermögenssteuern
7. Bürokratieabbau
Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung an Arbeitszeit koppeln
(je geringer die wöchentliche Arbeitszeit, desto geringer der Prozentsatz)
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung an Umsatz je Mitarbeiter koppeln
(je geringer der Umsatz je Mitarbeiter, desto geringer der Prozentsatz)
Flexibilisierung der Arbeitszeit in Abhängigkeit von der Verringerung der Arbeitszeit zur Erhöhung der Maschinenlaufzeit und Produktivität
Bedingungsloses Grundeinkommen in Höhe von 60% des Durchschnittseinkommens
(und Einführung eines Mindestlohns gegen die Möglichkeit des Lohndumpings)
Ein einheitlicher Lohnsteuersatz von 40% für alle auf alles ohne Abzug des bGE
(führt zu einem Progressionseffekt und zur Vereinfachung des Steuersystems)
Zahlung des Grundeinkommens ersetzt 2/3tel der Rentenzahlungen und 100% des ALG I+II sowie die sonstigen Sozialleistungen (optional: freiwillige Zusatzversicherungen)
Erhöhung der Erbschaftssteuer, zumal Erbschaften die künftigen Renten sichern helfen
(Erben ist leistungsfeindlich und zementiert soziale Ungleichheit)
Erhöhung der Ökosteuer (auf Energie-/Ressourcenverbrauch & Emissionen) und der MwSt
(vgl. Korr. zw. Löhnen u. Produktivität sowie Energiepreisen u. Energieeffizienz)
Einführung bzw. Erhöhung der Vermögens-, Kapitalertrags- und Devisentransaktionssteuern
(Vermögenszuwächse, die die sozialen Unterschiede vergrößern, sind asozial)
Als Nebeneffekt resultiert der Abbau der Bürokratie
(Arbeitsagentur, Sozialämter, Finanzämter, Rentenversicherung, u. a.)
Zusammenfassung der Maßnahmen:
Mit Hilfe diverser Analysen (Modellentwurf, Demografie, Arbeitslosigkeit, Worst Case, Lebenszyklus, Arbeitsnachfrage, Arbeitsmarkt, Ungleichheit) wird hergeleitet, dass wir weniger arbeiten, mehr verdienen und sozial abgesichert sein müssen.
Diese Ziele können erreicht werden durch die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens in Höhe von 60% des Durchschnittslohns bzw. 33% des BIP in Verbindung mit einer Einkommenssteuer von 40% für alle auf alles zuzüglich einer Sozialversicherungsabgabe zwischen 0 und 25% ohne Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Abhängigkeit von Arbeitszeit und Beschäftigung. Das Grundeinkommen ersetzt die Renten und das Arbeitslosengeld. Es wird finanziert über die Erhöhung der Erbschafts-, Öko-, Mehrwert-, Vermögens-, Kapitalertrags- und Devisentransaktionssteuer sowie die Verringerung des bürokratischen Aufwands. Flankierende Maßnahmen sind die Erhöhung des Mindestlohns sowie die Flexibilisierung der Arbeitszeiten zur Erhöhung der Maschinenauslastung/Produktivität
Konsequenzen der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens sind: die Vermeidung von Armut und sozialer Ausgrenzung, die Herstellung eines Marktes für Arbeit, die Erhaltung und zugleich Schaffung des Leistungsprinzips, die Erhöhung der Kaufkraft der unteren Lohngruppen, die Nachhaltigkeit durch die Kopplung an das BIP, die Demokratisierung der Entscheidung über die Höhe des Wachstums, die Wiederherstellung des familiäres Friedens durch den Wegfall von Unterhalt, der Verzicht auf die standesamtliche Ehe, die Steigerung der Geburtenrate, die Heilung psychischer Erkrankungen, die Verringerung der Wohnungsnot in Ballungszentren, die Belebung des ländlichen Raums, die Abschaffung der Arbeitsagenturen und Rentenversicherung, die Verkleinerung der Finanzämter und die Reduzierung des Anteils der Kapitaleinkommen.