Ralf Einert

DER WELTGEIST - Werk 2:

Analysen zu einem Wandel in der Wirtschaftspolitik

Maßnahme 3: Bedingungsloses Grundeinkommen

Skizzierung:

Bedingungsloses Grundeinkommen für alle in Höhe von 60% des Durchschnitts- einkommens oder 33% des BIPs (und Mindestlohn gegen die Möglichkeit des Lohndumping)

Ziele:

1. Abbau der Angst vor Arbeitslosigkeit und sozialem Abstieg
2. Sicherung des Grundbedarfs und Bürokratieabbau
3. Herstellung gleicher Bedingungen für Arbeitsmarkt und Gütermarkt

Zielkonflikte:

1. Reduzierung des Leistungsanreizes
2. Kosten und Haushaltsdefizit
3. Anreiz für Lohndumping, daher Kombination mit Mindestlohn erforderlich

Realisierung:

1. Zusammenlegung aller Organisationen, die soziale Leistungen ermitteln
2. Kopplung an Ø-Einkommen und Anpassung der Lohnsteuer (Pkt. 5)
3. Statistisch einwandfreie Erhebung der Durchschnittseinkommen oder des BIPs

Probleme:

1. Berücksichtigung regionaler Unterschiede bei Kaufkraft und Einkommen
2. Harmonisierung innerhalb der EU
3. Finanzierung

Finanzierung:

Finanzierung über die Maßnahmen 4 bis 7 (Lohnsteuer, Ersatz von Renten und ALG, Erbschaftssteuer, Ökosteuer, Mehrwertsteuer, Vermögenssteuer, Kapitalertragssteuer, Devisentransaktionssteuer, Subventionsabbau, Vermeidung von Steuerbetrug, Bürokratieabbau)


Beschreibung der Maßnahme:

Maßnahme und Ziel zugleich ist die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle unabhängig von Einkommen und Vermögen. Die Höhe sollte aus pragmatischen Gründen deutlich oberhalb des Existenzminimums liegen, aber gerade eben noch ohne zusätzliche Schulden finanzierbar sein.

Um dem Argument vorzubeugen, dass ein Grundeinkommen keinen ausreichenden Arbeitsanreiz mehr bieten und das Leistungsprinzip außer Kraft setzt, ist eine Kopplung an die Durchschnittsgehälter vorzunehmen. Sollte tatsächlich die Motivation zu arbeiten zurückgehen, sinken die Durchschnittseinkommen mit der Folge, dass das Grundeinkommen sinkt - mit der Folge, dass die Arbeitsanreize steigen. Damit besteht die Möglichkeit, ein dynamisches Gleichgewicht herzustellen. Modellrechnungen zum Grundeinkommen zeigen, dass die Höhe etwa 60% des Durchschnittseinkommens betragen kann.

Anmerkung: Nach der Einführung des Grundeinkommens ist die Bezugsbasis zu ändern, da das Einkommen ja das Grundeinkommen beinhaltet. Hier scheint ein Betrag von 50% des Einkommens einschließlich des Grundeinkommens realistisch zu sein.

Doch auch das Grundeinkommen bietet Spielraum für Missbrauch. So sind folgende Dialoge seitens der Unternehmen denkbar: "Ach, wissen Sie, wenn Sie den ganzen Tag ohnehin nichts zu tun haben, dann können Sie ja mal eben ...". Deshalb ist das bedingungslose Grundeinkommen mit der Einführung von Mindestlöhnen zu verbinden.

Der entscheidende Vorteil eines Grundeinkommens ist der Abbau der Angst vor Arbeitslosigkeit und sozialem Abstieg durch die Sicherung des Grundbedarf einschließlich der Teilhabe am sozialen Leben. Damit verbunden ist die Herstellung gleicher Bedingungen für Arbeitsmarkt und Gütermarkt. Nun können auch die Arbeitnehmer das Angebot einstellen, wenn keine Nachfrage nach Arbeit vorhanden ist. Und vor allem ist ein drastischer Abbau der Bürokratie möglich. Keine Arbeitsagentur mehr mit zigtausenden von Beschäftigten, keine Bevormundung durch Sozialämter und dergleichen mehr.

Die möglichen Nachteile sind auch schnell aus der Welt geräumt:

Für die Umsetzung der Maßnahme bedarf es lediglich eines Beschlusses des Gesetzgebers. Es ist sicherzustellen, dass alle Organisationen, die bisher für die Erbringung sozialer Leistungen zuständig sind, zusammengefasst werden. Darüber hinaus hat die Erhebung der Durchschnittseinkommen statistisch einwandfrei und zweifelsfrei zu erfolgen. Die Lohnsteuer ist gemäß der nächsten Maßnahme anzupassen.