Ralf Einert

DER WELTGEIST - Werk 2:

Analysen zu einem Wandel in der Wirtschaftspolitik

Maßnahme 4: Einheitlicher Lohnsteuer-/Einkommenssteuersatz von 40%

Skizzierung:

Ein einheitlicher Lohnsteuer-/Einkommenssteuersatz von 40% für alle auf alles ohne Abzug des Grundeinkommens
(führt zu einem Progressionseffekt und zur Vereinfachung des Steuersystems)

Ziele:

1. Schaffung von Arbeitsanreizen trotz Grundeinkommen
2. Vereinfachung, Transparenz, Bürokratieabbau
3. Anreiz auch für die unteren Lohngruppen, die Arbeitszeit zu reduzieren

Zielkonflikte:

1. Wegfall der Steuerprogression (Allerdings: Progressionseffekt wird i. V. m. dem Grundeinkommen wieder hersgetellt)
2. Anreiz zur Ausweitung der Schwarzarbeit
3. Erhöhung der Steuerbelastung der oberen Lohngruppen

Realisierung:

1. Möglichkeit der Abschaffung der standesamtlichen
2. Abschaffung sämtlicher steuerlichen Differenzierungen bspw. auch für Ehepaare (eine Steuerklasse, ein Steuersatz)

Probleme:

1. Akzeptanz der Vermögenden und Besserverdienenden als Entscheidungsträger
2. Verstärkung der Kapitalflucht ins Ausland
3. Gerechtigkeits- bzw. Neiddebatten


Beschreibung der Maßnahme:

Bei einem bedingungslosen Grundeinkommen von 60% des Durchschnittslohns für Erwachsene und 30% für Kinder entstehen Kosten von etwa 780 Mrd. Euro je Jahr. Dies mag utopisch klingen. Deshalb befassen sich die Maßnahmen 5 bis 10 mit der Finanzierung.

Da auch Arbeitnehmer vom Grundeinkommen profitieren, wenn es trotz der Beziehung von Löhnen ausgezahlt wird, kann eine Kompensation über die Lohnsteuer erfolgen. So finanzieren Arbeitnehmer ihren Anteil am Grundeinkommen weitgehend selbst Und es entsteht ein weiterer entscheidender Vorteil: Selbst bei einem konstanten Lohnsteuersatz für alle Einkommensgruppen und Familienverhältnisse ergibt sich ein Progressionseffekt. Darüber hinaus können alle Diskussionen über eine negative Einkommenssteuer oder Lohnsubventionen für die unteren Lohngruppen zur Sicherstellung des Lohnabstandes zur Sozialhilfe und ähnliches beendet werden, zumal in Verbindung mit dem Grundeinkommen automatisch ein ausreichender Arbeitsanreiz geschaffen wird: Wer arbeitet, hat mehr.

Natürlich muss der Lohnsteuersatz hoch sein. Die Modellrechnungen auf den Seiten 172 bis 189 zeigen, dass das mögliche Minimum bei 40% liegen kann. Aber auch nur dann, wenn zusätzlich zu den hier genannten Maßnahmen die Mehrwertsteuer erhöht und die Subventionen abgebaut werden. Unter Hinzurechnung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung von durchschnittlich 20% gemäß Maßnahme 1a ergeben sich so Lohnabzüge von 60%. Die Freibeiträge müssten dabei allerdings abgeschafft werden. Wer aber seine Arbeitszeit beispielsweise auf 20 Wochenstunden reduziert, könnte auf Abgaben zur Sozialversicherung von 11% kommen und hätte Lohnabzüge von insgesamt 51%. Jemand, der zu einem Grundeinkommen von monatlich 872 Euro etwa 200 Euro hinzuverdient, bekäme auf diese Weise 974 Euro ausgezahlt.

In Verbindung mit dem bedingungslosen Grundeinkommen haben jedoch die unteren Lohngruppen höhere Nettoeinkünfte als bisher, die oberen Lohngruppen hingegen müssten mit einer etwas höheren Gesamtbelastung rechnen. Natürlich muss auch mit Missbrauchsmöglichkeiten durch die Ausweitung der Schwarzarbeit gerechnet werden. Allerdings ist dieses Problem nicht neu, nur dass die Kontrollen noch auszuweiten sind.

Für die Umsetzung der Maßnahme bedarf es lediglich eines Beschlusses des Gesetzgebers.

Wirklich alle steuerlichen Differenzieren bei Löhnen und Gehalten können abgeschafft werden.

Ein einheitlicher Lohnsteuersatz könnte Gerechtigkeits- bzw. Neiddebatten nach sich ziehen, wenn eine isolierte Betrachtung ohne Berücksichtigung des Grundeinkommens stattfindet. Ebenso könnte es Akzeptanzproblemen insbesondere seitens der Besserverdienenden, die ja im demokratisch gewählten Bundestag die Mehrheit stellen, geben.