Ralf Einert

DER WELTGEIST - Werk 2:

Analysen zu einem Wandel in der Wirtschaftspolitik

Maßnahme 5: Ersatz von Renten und Arbeitslosengeld durch das Grundeinkommen

Skizzierung:

Die Zahlung eines bedingungslosen Grundeinkommens zzgl. einer ggf. freiwilligen Vorsorge ersetzt das derzeitige Rentensystem - das Arbeitslosengeld wird vollständig mit dem Grundeinkommen abgegolten

Ziele:

1. Berücksichtigung der demografischen Entwicklung
2. Vereinfachung und Bürokratieabbau

Zielkonflikte:

1. Privatvorsorge vs staatlicher Fürsorgepflicht
2. Risiko der Misswirtschaft und Betrug durch private Finanzdienstleister

Realisierung:

1. Anrechnung von 66% der bisher eingezahlten Rentenbeiträge auf das bGE als Bestandsschutz
2. Künftige Renten werden vollständig abgegolten

Probleme:

1. Bestandsschutz bisher erworbener Rentenansprüche (gelöst durch Anrechnung bisheriger Beiträge)
2. Das Grundgesetz ermöglicht sinnwidrigerweise monetäre Bestimmungen


Beschreibung der Maßnahme:

Das bedingungslose Grundeinkommen soll wirklich jeder bekommen.

Auch Kinder sollen immerhin 50% des Grundeinkommens erhalten, da sie keinen eigenen Hauhalt zu führen haben. Im Hinblick auf die Renten bedeutet das, dass das Grundeinkommen nicht noch vollständig zur Rente hinzukommen kann, zumal dies eine unverhältnismäßige Bevorzugung der Senioren und Rentner bedeuten würde. Das heißt, eine erheblicher Anteil der bisher erworbenen Rentenansprüche ist auf das Grundeinkommen anzurechnen. Dieser Anteil könnte bei etwa 60% liegen. Alle darüber hinaus erworbenen Rentenansprüche werden wie bisher zusätzlich zum Grundeinkommen ausgezahlt.

Darüber hinaus ist es denkbar, die gesetzliche Rentenversicherung auslaufen zu lassen und durch das Grundeinkommen zuzüglich einer freiwilligen Privatvorsorge zu ersetzen. Private Finanzdienstleister sind, wie es ja bereits jetzt geschieht, für die Übernahme der Privatvorsorge denkbar. Die hohen Verwaltungsund Vertriebskosten von etwa 10% gegenüber von etwa 2 bis 3% der gesetzlichen Rentenversicherung verursachen jedoch ein Gefühl des Unbehagens seitens des Verfassers, so dass die freiwillige Privatvorsorge auch durch die bestehende Rentenversicherung angeboten werden sollte.

In Bezug auf die Ergänzung des Grundeinkommens durch eine freiwillige Privatvorsorge ergibt sich ein Konflikt mit der staatlichen Fürsorgepflicht. Es ist überlegenswert der Freiwilligkeit ein wenig nachzuhelfen. Zudem wird es immer das Risiko von Misswirtschaft und Betrug durch private Finanzdienstleister geben, was ja durch die Vernichtung unvorstellbarer Kapitalmengen durch die Finanzkrise, die durch aktives Tun verursacht wurde, deutlich wird.

Als problematisch könnte sich erweisen, dass das Grundgesetz sinnwidrigerweise monetäre Bestimmungen zulässt. So ist denkbar, dass jemand, der sich benachteiligt fühlt, einen Bestandsschutz seiner bisher erworbenen Ansprüche gelten macht. Auch hier ist zwischen dem Gemeinwohl und egoistischen Einzelinteressen abzuwägen. Schließlich macht es bei Änderungen des Rentensystems keinen Sinn, zu warten, bis der letzte, der einen Anspruch anmelden könnten, nun endlich verstorben ist.